Förderung nach SGB
Die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) nach § 20h SGB V erfolgt durch:
Die projektbezogene Förderung nach § 20h SGB V erfolgt durch:
Die Förderung allgemeiner Suchtmaßnahmen nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI erfolgte durch: